Mit der Beschleunigung der deutschen Energiewende stellt die rasche Verbreitung von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen die Niederspannungsverteilnetze vor bislang unbekannte Herausforderungen. Die Einführung des § 14a EnWG markiert dabei einen grundlegenden Paradigmenwechsel: weg von der passiven Stromverteilung hin zu einem aktiven Lastmanagement.
Für uns geht es dabei nicht allein um die Konformität. Im Mittelpunkt steht die Verfügbarkeit: Wie lässt sich eine zuverlässige Stromversorgung für Haushalte und Gewerbebetriebe sicherstellen, wenn das Netz an seine Grenzen stößt?
Seit dem 1. Januar 2024 schreibt die neue Regelung vor, dass sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ (SteuVE) durch die Stromnetzbetreiber bzw. EVU steuerbar sein müssen. Bei Netzüberlastung kann die Leistungsaufnahme temporär auf 4,2 kW begrenzt werden.
Für moderne Haushalte oder gewerbliche Einrichtungen reicht eine Leistung von 4,2 kW jedoch häufig nicht aus, um den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Genau hier macht die Hardware den Unterschied aus.
Zuverlässige Energie für Haushalte und Gewerbebetriebe
Unsere Energiespeichersysteme für den privaten und gewerblichen Einsatz sind darauf ausgelegt, regulatorische Einschränkungen in ein nahtloses Nutzungserlebnis zu verwandeln.
Dabei verstehen wir unsere Energiespeicher nicht nur als reine Notstromlösung, sondern als ein intelligentes Energiezentrum.
So funktioniert das in der Praxis:
Wenn der Netzbetreiber ein Signal zur Leistungsbegrenzung sendet:
Nahtlose Übergabe: Das System erkennt das Signal sofort und begrenzt die Netzbezugsleistung automatisch auf das zulässige Niveau.
Leistungsausgleich: Der Energiespeicher entlädt sich selbstständig, um die verbleibende Last zu decken.
Unterbrechungsfreier Betrieb: Ob eine Familie ihre Wärmepumpe betreibt oder ein Unternehmen kritische Anlagen versorgt – für den Nutzer bleibt der Betrieb vollständig unbeeinträchtigt.
Das Netz erhält die notwendige Stabilität. Der Nutzer erhält die Leistung, die er benötigt.
3. Swatten-Lösung zur §14a EnWG-Konformität
Als Hersteller von Energiespeichersystemen und Ladegeräten für Elektrofahrzeuge hat Swatten die Anforderungen des §14a EnWG durch die Nutzung eines einzelnen Relaiskontakts an der FNN-Steuerbox umgesetzt.
Wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt, wird der Swatten-Hybridwechselrichter
mit einem der vier Relais der FNN-Steuerbox verbunden.
Die verbleibenden drei Relais können weiterhin für die EEG-Leistungssteuerung über die Rundsteuertechnik (RRCR) genutzt werden.

Picture 1: Relaisverbindungen der FNN Steuerbox
Please find the port definition in the following table:
Lösung für den Swatten-Hybridwechselrichter:
Die Steuerlogik ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

S1 | S2 | S3 | S4 | Steuerbox | Ausgangsleistung (in % der Nenn-Wechselstromleistung) |
0 | 0 | 0 | 0 | Keine | 100 % (nach Bedarf konfigurierbar) |
1 | 0 | 0 | 0 | S1 schließen | EnWG §14a – Leistungsaufnahme |
0 | 1 | 0 | 0 | S2 schließen | 60% |
0 | 0 | 1 | 0 | S3 schließen | 30% |
0 | 0 | 0 | 1 | S4 schließen | 0% |
Der §14a-EnWG-Anschluss am Wechselrichter befindet sich im DRM-Funktionsbereich des Kommunikationsports.
Die dreiphasigen Hybridwechselrichter (HV) SiH-5–10kW-TH sowie SiH-10PRO–50kW-TH verfügen über dieselbe DRM-Pinbelegung.


Lösung für Swatten-Hybridwechselrichter und E-Ladestation :
Der Swatten-Hybridwechselrichter kann als EMS eingesetzt werden, um sowohl der Batteriespeicher als auch die E-Ladestation zu steuern.
Die Anschlusslogik ist identisch mit der des reinen Hybridwechselrichter.
Mit dem Swatten EMS wird eine bessere Nutzererfahrung geboten, ohne die Leistung der E-Ladestation zu verringern. Der Batteriespeicher kann in dieser Zeit auf das Laden verzichten, sodass die E-Ladestation den Leistungsanteil des Speichers nutzen kann. Somit kann der Batteriespeicher zu Gunsten der E-Ladestation entladen werden.
Die Leistungsbegrenzung erfolgt gemäß §14a EnWG wie unten dargestellt.
Beispiel
Nur Swatten-Hybridwechselrichter: nSteuVE = 1, P14a = 4,2 kW
Swatten-Hybridwechselrichter + Swatten E-Ladestation als ein System: nSteuVE = 2, P14a = 7,56 kW
Der Kunde kann durch das EMS zusätzliche Vorteile erzielen.
Um die volle §14a EnWG-Konformität und die intelligente Lastanpassungslogik zu aktivieren, stellen Sie einfach sicher, dass Ihr Wechselrichter mit der aktuell unterstützten Firmware-Version betrieben wird.
Software-Einstellungen
Die Konfiguration ist ebenso intuitiv wie die Installation. Über die „Fernsteuerung“-Benutzeroberfläche können Nutzer einfach den Parameter „RIPP aktivieren“ anklicken. Dieser einzige Schritt autorisiert das System vollständig, externe Netzbefehle zu verarbeiten.
Fazit
Bei Swatten machen wir die Einhaltung von §14a zu einem echten Vorteil. Durch die Vereinfachung der Installation auf einen einzigen Relaiskontakt und den Einsatz unseres Hybrid-Wechselrichters als intelligentes Energiemanagementsystem (EMS) erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern steigern auch Ihre Energiekapazität – die Netzeinspeisung wird von 4,2 kW auf 7,56 kW (Wechselrichter + Ladegerät für Elektrofahrzeuge) erhöht, und das bei gleichzeitig reibungslosem Betrieb. Mit Swatten sichern Sie sich sowohl die Einhaltung der Netzvorschriften als auch maximale Leistungsverfügbarkeit.